Schadenregulierungen und erst recht Fremdschadenregulierungen sind Kernthemen der Versicherungstreuhänder.
Genauso logisch ist, dass unsere Dienstleistung kostenpflichtig ist. Das wissen unsere Klienten vom ersten Gespräch weg. Manche Versicherer glauben es trotzdem noch immer nicht, dass diese Honorarkosten vielfach Schadenersatz sind.
Die Meisten zahlen mittlerweile anstandslos in voller Höhe und sehr oft sogar mit Zinsen. (siehe AssCompact Expertentipp Hannes Unger vom April 2024: „11 Klagen – kein Verfahren verloren“)
Wozu braucht es dann trotzdem einen Anwalt?
Manchmal ist die gerichtliche Durchsetzung der Honorarkosten trotzdem notwendig. Dazu braucht es fachkundige Anwälte. Warum betone ich das?
Leider haben wenige Anwälte in der Materie „Honoraranspruch“ Erfahrung oder wollen sich ob des geringen Streitwertes den Aufwand nicht antun (siehe dazu auch ÖVT-Gutachten Prof. Huber)
Daher braucht es geschulte ÖVT-Vertrauensanwälte!
Neben DDr. Satovitsch aus Baden haben wir jetzt auch in Wien einen weiteren ÖVT-Vertrauensanwalt an Bord. RA Mag. Reinhard Vanek vertritt auch ab sofort die Interessen der speziell geschulten Diplomierten Versicherungstreuhänder (Dipl. VT).
Weshalb für Diplomierte Versicherungstreuhänder?
Wie Professor Huber in seinem ÖVT-Gutachten erwähnt, sind die Streitwerte aus den Honorarforderungen oft sehr gering (meist unter Euro 1.000,00) und daher muss die außergerichtliche Beweissicherung durch den Dipl. VT hieb und stichfest vor- und aufbereitet sein. Das wiederum beherrschen nur die gut ausgebildeten Dipl. VT.
Das beantwortet auch die Frage zu Beginn! Es gibt viele Fallen und Stolpersteine auf dem Weg zum Erfolg. Der richtige Anwalt ist dabei ein wichtiger Erfolgsfaktor!
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