Die Idee eines Berufsverbandes für Versicherungsberater wurde 2001 geboren. Der Gedanke dazu resultierte aus dem bis 1997 eigenständigen Gewerbe des Beraters in Versicherungsangelegenheiten. Dieser Berufszweig hatte einst eine große und langjährige Tradition. Aufgrund des strengen Berufszuganges auch immer einen sehr selektiven Mitgliederkreis. Wenige, aber in der Versicherungsbranche, ob ihres Fachwissens, sehr geschätzte Experten, prägten den Berufsstand. Vorausschauend war bereits damals ein anerkanntes Honorarsystem mit eigenem Honorartarif. Mit der Gewerberechtsnovelle 1997 wurden die ursprünglichen getrennten Berufe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten zum verbundenen Gewerbe fusioniert und 2004 zur Ausübungsform degradiert.