Unabhängig vs. Ungebunden: „Der Berater ist unnotwendig!“

Univ.-Prof. Stefan Perner am Expert:innentreffen der Versicherungsmakler in Rust am 12.09.2024

Einen hochinteressanter Vortrag zur nächsten EU-Richtlinie RIS – intern auch IDD neu genannt – präsentierte Prof. Stefan Perner vom Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien beim Expertentreffen im Burgenland.

Neben spitzfindigen Formulierungs- und Interpretationsdiskussionen zwischen EU-Kommission, -Parlament und –Rat, ob jetzt ein Provisionsverbot nur für unabhängige oder auch für ungebundene Makler kommt, oder ob in Wirklichkeit gar ein Übersetzungsfehler jede Diskussion darüber hinfällig macht, weil Brüssel ursächlich gar keine Unterscheidung zwischen Unabhängig/Ungebunden gemeint hat, werden die nächsten Wochen zeigen.

Perners Schlussfolgerung dazu: „Der Berater ist in Österreich dann völlig unnotwendig, der hat keine Funktion mehr, der geht im Makler auf.“

 

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Alltag oder Klassiker in der Fremdschadenabwicklung?

Polnischer LKW knallt in Österreich gegen ein Garagentor. Verschulden eindeutig und trotzdem ein überforderter Geschädigter. Alltag oder Klassiker in der Fremdschadenabwicklung?

 

 

Am Firmengelände krachte der LKW einer polnischen Spedition in ein Sektionaltor und beschädigt dieses schwer. Die Not- und Reparaturkosten betrugen netto € 7.613,00

Trotz dem eindeutigen Verschulden, war das geschädigte Unternehmen überfordert. Es bat meine Kanzlei um Hilfe um den Vorfall möglichst zügig zu bearbeiten. Gemäß den Richtlinien des Verbandes österreichischer Versicherungstreuhänder und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten (ÖVT) wurde für diesen Schadensfall ein eigener Schadensregulierungsauftrag samt Spezialvollmacht erstellt.

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Wer sind wir?

Die Idee eines Berufsverbandes für Versicherungsberater wurde 2001 geboren. Der Gedanke dazu resultierte aus dem bis 1997 eigenständigen Gewerbe des Beraters in Versicherungsangelegenheiten. Dieser Berufszweig hatte einst eine große und langjährige Tradition. Aufgrund des strengen Berufszuganges auch immer einen sehr selektiven Mitgliederkreis. Wenige, aber in der Versicherungsbranche, ob ihres Fachwissens, sehr geschätzte Experten, prägten den Berufsstand. Vorausschauend war bereits damals ein anerkanntes Honorarsystem mit eigenem Honorartarif. Mit der Gewerberechtsnovelle 1997 wurden die ursprünglichen getrennten Berufe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten zum verbundenen Gewerbe fusioniert und 2004 zur Ausübungsform degradiert.

 

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